Allgemeines Zivilrecht

Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten im allgemeinen Vertragsrecht, wie Kaufvertragsrecht, Leasing, Darlehens- oder Gewährleistungsrecht.

Auch die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Forderungsbeitreibung wird von der Tätigkeit umfasst.

Von der Kanzlei werden des Weiteren baurechtliche Streitigkeiten jeder Art abgewickelt.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Mandanten auch auf anderen Rechtsgebieten.

Soweit die Hinzuziehung von Spezialisten eines Rechtsgebietes notwendig ist, das von der Kanzlei nicht angeboten wird, bestehen Kooperationen mit entsprechenden Fachleuten, gegebenenfalls empfehlen wir einen spezialisierten , möglichst ortsnahen Kollegen, um eine qualifizierte Behebung Ihres Anliegens sicherzustellen.