Strafrecht

Bereits seit Beginn der beruflichen Laufbahn von Rechtsanwalt Grabner ist dieser strafrechtlich tätig. Rechtsanwalt Grabner vertritt und berät dabei Mandanten im Bereich des Jugendstrafrechtes, im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, im Wirtschaftsstrafrecht, im allgemeinen Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, aber auch im Recht der Strafvollstreckung.
Damit ist eine Betreuung des Mandanten von den ersten polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an, bis hin zu einer gegebenfalls notwendigen Strafvollstreckung gewährleistet.

Die Zusammenarbeit mit renommierten Ärzten und psychologischen Gutachtern gewährleistet, dass hier der Mandant auch im strafrechtlichen Tätigkeitsfeld eine optimale Betreuung erwarten kann. Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang auch die Betreuung von Angehörigen, gegebenfalls Zeugenbeistandschaft und die Vertretung von Opfern von Straftaten.

RA Grabner steht sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung. RA Grabner ist Mitglied der Bayerischen Strafverteidigerinitiative e.V., der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein und des Straubinger Verteidigernotrufs.